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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab: 16.03.2023

§ 1 Präambel

Working Digital, Inhaber Marcus Eckert, Dottistraße 15, 10367 Berlin – nachfolgend „Working Digital" genannt ­– ist eine Online-Marketing-Agentur, die sich auf Suchmaschinen-optimierung i.S.v. Linkbuilding / Linkmarketing sowie weitere Gebiete des Online-Marketings spezialisiert hat. In diesem Bereich berät Working Digital Unternehmenskunden in verschiedenen Ländern, um deren Webauftritt und Suchmaschinen-Rankings langfristig zu verbessern.

§ 2 Geltungsbereich, Änderung

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Working Digital und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Working Digital hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Working Digital behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Working Digital wird diesbezüglich spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist Working Digital dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache, je nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Kunden. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  5. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  6. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    1. individuelle Vereinbarungen
    2. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
    3. die gesetzlichen Regelungen.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von Working Digital unterbreiteten Angebots in Textform durch den Kunden zustande. Working Digital hält sich 14 Tage an sein Angebot gebunden.
  2. Working Digital beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag bzw. im Angebot und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem Working Digital unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Kunden i. S. d. § 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
  3. Working Digital erbringt Dienstleistungen in den Gebieten: SEO (Search Engine Optimization) und Onlinemarketing allgemein. Im Rahmen dieser Tätigkeit wird Working Digital ausschließlich beratend und/oder durchführend ohne das Versprechen eines konkreten Erfolgs tätig. Diese Beratung bezieht sich insbesondere auf folgende Bereiche: Bessere Auffindbarkeit der Seiten bei den Suchmaschinen, Erhöhung des Traffics auf den Internetseiten, aussagekräftiges Reporting über den Erfolg der Maßnahmen.
  4. Working Digital schuldet in diesem Fall nicht den vom Kunden angestrebten Erfolg/die Kundenzielsetzung der beauftragten Leistungen. Dem Kunden ist bewusst, dass insbesondere bei Marketingleistungen kein Erfolg in Gestalt verbesserter organischer Rankings oder die Aufnahme bzw. der Verbleib von bestimmten Artikeln oder Inhalte im Index einer oder mehrerer Suchmaschinen geschuldet ist, da derartige Erfolge objektiv betrachtet nicht versprochen werden können. Diese Erfolge liegen ausschließlich im Ermessen des Suchmaschinenbetreibers. Zudem ist eine ständig statische Platzierung einer erreichten und durch den Rankingbericht nachgewiesenen Platzierung nicht geschuldet.
  5. Soweit nach der individuellen Vereinbarung eine bestimmte Anzahl von Links oder anderweitigen Veröffentlichungen im WWW geschuldet ist, bezieht sich diese Verpflichtung nur auf die einmalige Veröffentlichung im WWW und nicht auf eine dauerhafte öffentliche Zugänglichmachung. Working Digital verpflichtet sich hierbei den vom Kunden beauftragten Inhalt auf der entsprechend vereinbarten Domain für eine Dauer von mindestens 12 Monaten zu veröffentlichen. Dies bedeutet, dass der veröffentlichte Inhalt für diesen Zeitraum für User erreichbar und auffindbar sein muss. Erfolgt eine vorzeitige Löschung, so hat der Kunde Anspruch auf Veröffentlichung eines Ersatzes oder Rückerstattung der gezahlten Vergütung.
  6. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von Working Digital zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  7. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag selbst ereignen, verpflichten Working Digital nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.
  8. Working Digital bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn Working Digital aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.
  9. Working Digital ist berechtigt für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmen, zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen von Working Digital. Working Digital ist insbesondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person, insb. Software Dritter einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Working Digital wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Working Digital nicht nachkommt.
  10. Je nach geschuldeter Leistung setzt Working Digital in bestimmten Situationen Software/Dienste von Dritten ein. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Leistung von Working Digital in diesen Fällen nur erbracht werden kann, wenn der Kunde diesen Bedingungen zustimmt und die jeweilige Software, soweit erforderlich, installiert.
  11. Kommt Working Digital mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Working Digital eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
  12. Der Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz von Working Digital oder der Sitz des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen.
  2. Wird im Angebot ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw. Fortschreibung der Projektplanung möglich. Working Digital wird dann dem Kunden anzeigen, wenn der geschätzte Aufwand um mehr als 10 % überschritten wird und sich mit dem Kunden über die weitere Vorgehensweise abstimmen.
  3. Soweit die Parteien pauschale Stundenkontingente pro Monat oder Jahr für vertraglich geschuldete Leistungen vereinbaren, sind hierdurch Leistungen bis zur vereinbarten Höhe abgegolten. Nicht genutzte Kontingente können nicht in den Folgemonat bzw. in das Folgejahr übertragen werden.
  4. Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet. Reisekosten sind dabei insbesondere Aufwendungen für Verpflegung in Höhe der gesetzl. Verpflegungspauschale je Reisetag, Flüge, Übernachtungen, Bahnfahrt 1. Klasse, Mietwagen, Taxi, PKW-Benutzung, Car-Sharing oder andere Transportdienstleister, Parkgebühren und dergleichen. Bei Fahrten mit dem PKW von Working Digital Mitarbeitern sind 0,50 EUR je Kilometer zu erstatten.
  5. Ebenfalls werden Reise- und Übernachtungskosten, die Working Digital vor Vertragsschluss, z. B. im Rahmen der Erstellung eines Angebots entstehen, nach Aufwand abgerechnet.
  6. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Working Digital stellt die Rechnung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zum Beginn der vertraglich festgelegten Leistungsperiode per E-Mail oder per Post. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
  7. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift, der vertraglich festgelegten Forderung, auf dem Konto von Working Digital.
  8. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Working Digital in Textform zu erheben. Rechnungen von Working Digital gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen 4 Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
  9. Befindet sich der Kunde 2 Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, ist Working Digital dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.
  10. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von Working Digital bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die Working Digital auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer 10 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.

§ 5 Kündigung

  1. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zum vereinbarten Vertragsende oder zum Monatsende, soweit eine Vertragslaufzeit nicht vereinbart wurde, schriftlich kündigen, solange nicht anders vereinbart ist. Verträge mit einer automatischen Beendigung bedürfen keiner Kündigung und enden automatisch mit Erreichen des Laufzeitendes.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
    1. der Kunde seine Zahlung einstellt
    2. sich der Kunde i. S. d. § 4 dieser Bedingungen, mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet, und der Verzug bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine umfasst
    3. der Kunde einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat
    4. der Kunde seiner Mitwirkungsplicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht erbringt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
    1. Der Kunde wird bei der Erstellung, Gestaltung und Betreuung von Internetpräsenzen und den diesbezüglichen Marketingkampagnen in zumutbarem Umfang mitwirken. Insbesondere wird er die empfohlenen On-Page-Maßnahmen umsetzen und ein Analysetool mit Zugangsdaten auf seinen Internetpräsenzen installieren sowie Working Digital in regelmäßigen Abständen und in einem zumutbaren Umfang Material für die Erstellung bestimmter Marketingkampagnen zur Verfügung stellen. Daneben wird der Kunde Artikel bzw. sonstige Inhalte, die Working Digital in seinem Auftrag erstellt und die in seinem Namen veröffentlicht werden, nach Erstellung Korrektur lesen und freigeben.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber Working Digital unverzüglich mitzuteilen.
    3. Es sind zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte, Prozessbeschreibungen und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln.
    4. Er stellt, soweit erforderlich, die benötigten Zugangsberechtigungen und Benutzerdaten für alle im Rahmen des Projektes benötigten Systeme und Portale unmittelbar nach Vertragsschluss bereit. Insbesondere ist der Kunde auch verpflichtet, Working Digital vor programmiertechnischen Änderungen oder Veränderungen an der Informationsarchitektur der Webseite zu informieren und abzuklären, inwieweit diese negativen Einfluss auf die Leistungen von Working Digital haben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese Working Digital unverzüglich mitzuteilen.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, die von Working Digital erbrachten Leistungen und erstellten Werke nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
    6. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von Working Digital oder die zu diesem Zweck an Working Digital überlassenen Keywords, Texte, Informationen, Daten, Dateien und Bilder für die vertraglich vereinbarten gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen, sofern Working Digital hiervon nicht Kenntnis bzw. grob fahrlässig Unkenntnis hat. Inhalte, die auf den Internetpräsenzen des Kunden eingestellt werden, werden als eigene Inhalte des Kunden unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift gekennzeichnet. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüberhinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z. B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Präsenzen Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Er stellt Working Digital von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung dieser überlassenen Keywords, Texte, Informationen, Daten, Dateien und Bilder und daraus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei. Etwaige Regressansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
    7. Entsprechend obliegt es dem Kunden, die von Working Digital für ihn verwendeten Anzeigen, Keywords und Einstellungen mit Hilfe des Änderungsprotokolls in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle 4 Wochen, auf rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und die von Working Digital erstellten Texte auf die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere auf Verstöße gegen das Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht sowie sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. Working Digital ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen.
    8. Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.
    9. Er sorgt dafür, dass die Berater der Working Digital an allen für die Leistungserbringung des Kunden notwendigen Besprechungen teilnehmen.
    10. Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung, welche die Leistungserbringung von Working Digital beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und Working Digital alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
    11. Treten Probleme auf, die gegen die Richtlinien der Suchmaschinen verstoßen, ist der Kunde nach Anleitung durch Working Digital verpflichtet, aktiv und fristgerecht an einer Lösung mitzuwirken.
    12. Der Kunde ist verpflichtet, selbstständig seine Einstellungen und Daten regelmäßig zu sichern, soweit dies nicht zur vertraglich geschuldeten Leistung von Working Digital gehört.
  3. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, steht Working Digital eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu.
  4. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Working Digital dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Working Digital ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
  5. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber Working Digital geltend machen, wird Working Digital den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, Working Digital insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Working Digital bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Working Digital kein Mitverschulden zur Last fällt.

§ 7 Haftung

  1. Working Digital übernimmt keine Haftung dafür, dass die erbrachten Leistungen zu dem vom Kunden angestrebten Erfolg führen. Dies gilt insbesondere für Schwankungen oder Verluste in den Keyword Rankings.
  2. Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die Working Digital in Folge einer nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden § 6 dieser Bedingungen entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den Schaden ist.
  3. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Working Digital insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von Working Digital gehört.
  4. Working Digital haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechte Dritter in Bezug auf Keywords, Texte, Informationen, Daten, Dateien und Bilder, die von den Kunden für die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden oder in dessen Namen durch Working Digital veröffentlicht werden.
  5. Working Digital haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  6. Für sonstige Schäden haftet Working Digital nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  7. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Working Digital.
  8. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Working Digital räumt dem Kunden, unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung aller Zahlungspflichten aus § 4 dieser Bedingungen, die nach dem Vertragszweck notwendigen Nutzungsrechte ein. Der Kunde erhält ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes und räumlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
  2. Der Kunde räumt Working Digital ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Recht zur Nutzung seiner Marken und Unternehmenskennzeichen sowie ein zeitlich begrenztes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht in Bezug auf die Texte und/oder sonstigen Werke seiner Webseite ein.
  3. Working Digital ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, Copyright-Vermerke und Eigentumshinweise von Working Digital nicht zu entfernen.

§ 9 Höhere Gewalt

Working Digital ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von Working Digital in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.